AN:RIO Retreat Südafrika 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Veranstalter

Veranstalter des Retreats ist:

Andreas Bachmann
Eichrüti 36
6333 Hünenberg See
Schweiz

E-Mail für Vertrags- und Organisationsfragen: andreas.a.bachmann@outlook.com

Der Veranstalter organisiert und leitet das AN:RIO Retreat als Coaching-, Seminar- und Retreatangebot.

Soweit einzelne Leistungen wie Unterkunft, Transport oder Aktivitäten durch externe Leistungserbringer ausgeführt werden, erfolgen diese Leistungen in Zusammenarbeit mit unabhängigen Drittanbietern.

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Anmeldung, Reservierung und Teilnahme am AN:RIO Retreat Südafrika 2026.

Mit Absenden des Online-Formulars bestätigt die interessierte Person, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme kommt jedoch erst zustande, wenn der Veranstalter die Teilnahme ausdrücklich bestätigt und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

3. Retreatdaten

Retreat: AN:RIO Retreat 2026
Datum: 3. bis 12. Oktober 2026
Ort: Südafrika

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt,
das Retreat bis spätestens 45 Tage vor Retreatbeginn abzusagen.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für das Retreat vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere für Flugkosten, Hotelkosten, Verdienstausfall, Visakosten, Wechselkursverluste oder sonstige Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

4. Leistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Retreatbeschreibung auf der Website sowie den dem Teilnehmer übermittelten Unterlagen.

Im Retreatpreis enthalten sind insbesondere:

  • Unterkunft gemäss gebuchter Zimmerkategorie

  • Vollverpflegung gemäss Retreatprogramm

  • Breathwork-Sessions

  • Coaching, Workshops und Gruppensessions

  • Yoga und/oder Bewegungseinheiten

  • Safari gemäss Retreatprogramm

  • Transfers gemäss Retreatprogramm

  • Nutzung der Retreat-Location im Rahmen des Retreats

Nicht im Preis enthalten sind insbesondere:

  • internationale Flüge

  • Pass-, Visa- und Einreiseformalitäten

  • persönliche Versicherungen

  • individuelle Ausgaben vor Ort

  • Getränke und Zusatzleistungen ausserhalb des ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfangs

  • optionale Zusatzaktivitäten, sofern nicht ausdrücklich als inklusive bezeichnet

5. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Website-Anmeldung dient zunächst der Interessensbekundung und Vorprüfung.

Ein verbindlicher Teilnahmevertrag kommt erst zustande, wenn kumulativ:

  1. der Veranstalter die Teilnahme schriftlich bestätigt,

  2. die Anzahlung fristgerecht eingeht und

  3. die allenfalls zusätzlich verlangten Teilnahmeunterlagen vollständig vorliegen.

Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn gesundheitliche, gruppendynamische oder organisatorische Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die auf der Website bzw. in den Anmeldeunterlagen kommunizierten Preise in Schweizer Franken.

Zur verbindlichen Reservierung eines Platzes ist eine Anzahlung von 30 % des Retreatpreises fällig.
Die Restzahlung ist spätestens 60 Tage vor Retreatbeginn geschuldet.

Zahlungen erfolgen per:

  • Banküberweisung

  • Twint

Geht die Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht ein, ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung oder Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vergeben.
Bereits geschuldete oder nach diesen AGB fällige Stornokosten bleiben vorbehalten.

7. Stornierung durch den Teilnehmer

Bei Rücktritt des Teilnehmers gelten folgende Stornokosten, berechnet auf Basis des gesamten Retreatpreises:

  • bis 90 Tage vor Retreatbeginn: 20 %

  • bis 60 Tage vor Retreatbeginn: 50 %

  • bis 30 Tage vor Retreatbeginn: 75 %

  • weniger als 30 Tage vor Retreatbeginn oder bei Nichtantritt: 100 %

Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform beim Veranstalter.

Bereits geleistete Anzahlungen werden im Umfang der geschuldeten Stornokosten angerechnet und nicht rückerstattet, soweit sie die geschuldeten Stornokosten decken.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Ersatzperson

Der Teilnehmer kann bis vor Retreatbeginn eine geeignete Ersatzperson benennen. Der Veranstalter kann die Ersatzperson ablehnen, wenn sachliche Gründe entgegenstehen, insbesondere gesundheitliche, organisatorische oder gruppendynamische Gründe.

Allfällige durch den Wechsel entstehende Mehrkosten trägt der ursprüngliche Teilnehmer.

9. Absage, Änderung oder Unterbruch des Retreats durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, das Retreat vor Beginn oder nach Beginn ganz oder teilweise abzusagen, zu verschieben, anzupassen oder abzubrechen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Dazu gehören insbesondere:

  • Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

  • höhere Gewalt

  • Naturereignisse

  • Epidemien/Pandemien

  • behördliche Anordnungen

  • Sicherheitslagen vor Ort

  • erhebliche Störungen im Transport- oder Unterkunftsbereich

  • Erkrankung oder Ausfall zentraler Leitungspersonen, sofern kein zumutbarer Ersatz gestellt werden kann

Im Fall einer Absage vor Retreatbeginn werden bereits geleistete Retreatzahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Haftung für externe Reise- oder Nebenkosten wird nicht übernommen. 

10. Gesundheit, Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung

Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, dem Veranstalter vor Vertragsabschluss und erneut vor Retreatbeginn alle gesundheitlichen Umstände mitzuteilen, die für die sichere Teilnahme relevant sein können.

Der Teilnehmer bestätigt insbesondere, dass er:

  • wahrheitsgemässe Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht,

  • die gesundheitlichen Hinweise des Veranstalters beachtet,

  • bei Unsicherheiten vorab ärztlichen Rat einholt,

  • eigenverantwortlich entscheidet, in welchem Umfang er an einzelnen Programmpunkten teilnimmt.

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise von einzelnen Programmpunkten auszuschliessen, wenn gesundheitliche Risiken bestehen oder zu befürchten sind.

11. Breathwork, Coaching und emotionale Prozesse

Das Retreat kann intensive Atemarbeit, Coachingprozesse, körperliche Übungen und emotional herausfordernde Selbsterfahrungssequenzen enthalten. Diese ersetzen keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung.

Die Teilnahme an Breathwork und vergleichbaren intensiven Formaten erfolgt freiwillig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Kontraindikationen oder relevante Beschwerden vorab vollständig offenzulegen.

Ein separates Gesundheitsformular und eine Teilnahmeerklärung können zwingende Voraussetzung für die Teilnahme sein.

12. Outdoor-, Abenteuer- und Drittanbieteraktivitäten

Bestimmte Programmpunkte oder Zusatzangebote können mit erhöhten Risiken verbunden sein, insbesondere Wanderungen, Outdoor-Aktivitäten, Safari oder optionales Fallschirmspringen.

Soweit solche Leistungen durch Drittanbieter erbracht werden, gelten ergänzend deren Vertrags-, Sicherheits- und Haftungsbedingungen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherheitsanweisungen des jeweiligen Drittanbieters einzuhalten.

Die Teilnahme an solchen Aktivitäten erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Veranstalters für Unfälle, Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen; unberührt bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. 

13. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für Schäden nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Hilfspersonen richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere die Haftung für:

  • eigenverantwortliche Entscheidungen des Teilnehmers

  • Missachtung von Anweisungen

  • Risiken aus gesundheitlichen Vorbelastungen, sofern diese nicht offengelegt wurden

  • Leistungen und Pflichtverletzungen selbständiger Drittanbieter

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben vorbehalten. 

14. Versicherungen

Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss insbesondere folgender Versicherungen:

  • Reiseannullationsversicherung

  • Reisezwischenfall-/Reiseabbruchversicherung

  • Unfallversicherung

  • Auslandskrankenversicherung

  • Haftpflichtversicherung

15. Verhaltensregeln und Ausschluss

Alle Teilnehmer verpflichten sich zu respektvollem und verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Leitungspersonen, Mitarbeitenden, lokalen Partnern und Dritten.

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise vom Retreat auszuschliessen, wenn sie:

  • sich selbst oder andere gefährden,

  • trotz Weisung Sicherheitsanordnungen missachten,

  • Drogen konsumieren oder unter Drogeneinfluss stehen,

  • alkoholisiert an sicherheitsrelevanten oder gruppenbezogenen Programmpunkten teilnehmen,

  • die Durchführung des Retreats erheblich stören,

  • andere Teilnehmer belästigen, bedrohen oder einschüchtern,

  • gegen wesentliche Retreat-Regeln verstossen.

Im Fall eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

16. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Während des Retreats können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden. Solche Aufnahmen können für Website, Social Media, Printmaterialien und sonstige Marketing- und Kommunikationszwecke des Veranstalters verwendet werden, sofern der Teilnehmer nicht vorab oder vor Ort widerspricht.

Der Veranstalter empfiehlt zusätzlich eine separate Einwilligungserklärung für Bild- und Mediennutzung.

17. Datenschutz

Der Veranstalter bearbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Nachbereitung des Retreats sowie zur Kommunikation mit Interessenten und Teilnehmern. Dazu können insbesondere Stamm-, Kontakt-, Vertrags-, Zahlungs- und gesundheitsbezogene Angaben gehören, soweit diese für die Organisation und sichere Durchführung erforderlich sind.

Die Bearbeitung erfolgt nach dem anwendbaren Datenschutzrecht.
Betroffene Personen haben im gesetzlichen Rahmen insbesondere ein Auskunftsrecht.

Soweit für Website, Formulare, Kommunikation, Zahlung oder organisatorische Abläufe externe Dienstleister eingesetzt werden, können Personendaten an diese weitergegeben oder durch diese bearbeitet werden, soweit dies für die Vertragserfüllung oder den Betrieb erforderlich ist. Bei Auslandbearbeitungen informiert der Veranstalter in einer separaten Datenschutzerklärung. 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Retreatvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Zug, Schweiz.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

20. Massgebliche Fassung

Massgeblich ist die zum Zeitpunkt der Online-Anmeldung auf der Website veröffentlichte Fassung der AGB.